Kosten
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Allerdings besteht für Patienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung die Möglichkeit, im Rahmen der Steuererklärung die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Personen können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Um eine größtmögliche Transparenz bezüglich der Kosten herzustellen, wird bereits bei der Erstellung des Therapieplanes die geschätzte Kostenhöhe der Behandlung angesprochen.
Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenfrei. Nehmen Sie sich für dieses Erstgespräch ca. eine Stunde Zeit. Im Verlauf dieses Gesprächs wird geklärt, ob und wie eine erfolgreiche Therapie verlaufen kann.